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Für die Einreichung der Gesuche um Benutzung von schulischen Einrichtungen für außerschulische Tätigkeiten gelten folgende Termine:
• 25. April 2025: Für Ansuchen um Genehmigung zur Benutzung der Einrichtungen während der Sommermonate.
• 13. Juni 2025: Für Ansuchen um Genehmigung zur Benutzung über das ganze Schuljahr 2024/25 über einen Zeitraum von mehr als einem Monat.
• Die Ansuchen um gelegentliche Benutzung von schulischen Räumlichkeiten müssen mindestens 14 Tage vor dem Termin der Veranstaltung eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Ansuchen geprüft und den Antragstellern wird bis 16. Mai 2025 (Benutzung über die Sommermonate) bzw. 11. Oktober 2025 (regelmäßige Benutzung während des Schuljahres) mitgeteilt, ob die Ermächtigung zur Benutzung erteilt wird.
Dr. Ulrike Mair | Schuldirektorin
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